Die Steuerberatungskanzlei von Dipl.-Ök. Kirsten Schnatzke wurde im Jahr 2003 in Blumenau, einem Ortsteil der niedersächsischen Stadt Wunstorf eröffnet. Zum bevorstehenden Jahrzehntwechsel gehören insgesamt sechs Beschäftigte zum Team .
Unsere Steuerberatungsleistungen gliedern sich in die Bereiche Lohnbuchführung, Finanzbuchhaltung, private Steuererklärungen sowie Sonstiges. Darunter subsumieren wir alle Buchhaltungsarbeiten für Personen- und Kapitalgesellschaften als juristische Person des Privatrechts mitsamt deren betrieblicher Steuererklärung, bis hin zur Unternehmens- und zur Existenzgründungsberatung.
Betriebliche Abwicklung aller Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Die Lohnbuchhaltung, alternativ auch als Lohnbuchführung bezeichnet, erfordert fundierte Kenntnisse auf den Rechtsgebieten Arbeits- und Lohnsteuerrecht sowie Sozialversicherungsrecht. Zu unseren Mandanten gehören Unternehmen ganz unterschiedlicher Größe und Rechtsform hier aus Wunstorf und Umgebung. Als externer Dienstleister übernehmen wir die Pflege der Mitarbeiterstammdaten, das Führen von Lohnkonten sowie die Meldung von Steuern und Sozialabgaben beim örtlichen Betriebsfinanzamt, bei der Krankenkasse sowie beim Sozialversicherungsträger. Jeder Arbeitgeber ist zur Lohnbuchhaltung für seine Mitarbeiter verpflichtet. Diese gesetzliche Pflicht beinhaltet das Erstellen einer monatlichen Entgeltabrechnung für alle Beschäftigten, die bekannte Lohn- oder Gehaltsabrechnung. Abhängig von dem jeweiligen Unternehmen gibt es Monat für Monat vielfältige Neuerungen und Aktualitäten zu berücksichtigen.
Gesetzliche Mindestanforderungen einer Lohnbuchführung sind unter anderem die Lohnsteueranmeldung, der Beitragsnachweis gegenüber der Krankenkasse sowie die elektronische DEÜV-Meldung. DEÜV steht für die Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung als Rechtsgrundlage für das Erfassen und Übermitteln aller Sozialversicherungsbeiträge für Kranken- und Pflege-, für Renten- und für Arbeitslosenversicherung. Bestimmungen wie die Lohnteuer-Durchführungsverordnung LStDV, die Entgeltbescheinigungsverordnung EBV oder die Gewerbeordnung GewO werden anhand der jeweils aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung angewandt.
In unserem modernen Lohnbuchhaltungsprogramm sind alle Arbeitsabläufe weitestgehend automatisiert. Eine digitale Vernetzung zu unseren Mandanten ermöglicht die Datentransformation ohne jede Informationslücke oder Fehlerquelle. Im Ergebnis bereiten wir Monat für Monat die Gehaltsabrechnung für jeden Ihrer Mitarbeiter so weit vor, dass ihm nur noch die Entgeltbescheinigung ausgehändigt und sein Monatsentgelt ausgezahlt zu werden braucht.