Wir übernehmen für Sie die Einkommensteuererklärung und bieten eine langjährige Erfahrung in Arbeitnehmerveranlagungen, Vermietung und Verpachtung, Alterseinkünften und Besteuerung von Kapitaleinkünften. Weiterhin prüfen wir auch Ihre Steuerbescheide, führen für Sie die Einsprüche und vertreten Sie vor den Steuerbehörden.
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärungen gehören ebenfalls zu unserem Tätigkeitsfeld.
Als Steuerberater mit umfassenden betriebswirtschaftlichen Kenntnissen übernehmen wir gerne für Ihr Unternehmen die Finanzbuchhaltung. Ob alteingesessener Betrieb oder junges Unternehmen in der Phase der Existenzgründung, wir kümmern uns um Ihre finanzbuchhalterischen Aufgaben und damit um die Basis für den Erfolg Ihres Unternehmens. Dabei übernehmen wir für Sie die komplette Finanzbuchhaltung oder fertigen für Sie den Jahresabschluss an, während Sie die Buchhaltung selbst erstellen. Wir beraten Sie individuell und lösungsorientiert und schnüren für Sie ein für Ihren Bedarf optimales Leistungspaket. Für nähere Informationen oder eine Terminvereinbarung rufen Sie uns gerne in Wunstorf an oder schreiben uns eine Mail!
Buchhaltung als Komplettservice oder Teilleistung
Eine optimierte Finanzbuchhaltung ist wesentlicher Baustein für ein erfolgreiches Agieren Ihres Unternehmens. Wenn Sie sich voll und ganz auf Ihre Kernkompetenzen und Ihr Geschäft konzentrieren wollen, ist eine lückenlose und umfängliche buchhalterische Betreuung durch uns eine entlastende Lösung. Dazu gehört bei Bedarf auch das Ablegen und vorherige Sortieren von Belegen. Möchten Sie diese regelmäßigen buchhalterischen Vorgänge selber erledigen, übernehmen wir für Sie im letzten Schritt den Jahresabschluss. Weitere Leistungen durch uns in diesem Aufgabenfeld sind offene Postenbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung sowie die betriebswirtschaftliche Auswertung. Auf Wunsch schulen wir gerne Ihre Mitarbeiter in der Buchhaltung, damit diese Vorgänge in Zukunft reibungslos in Ihrem Unternehmen ablaufen.
Tätig für Unternehmen verschiedener Branchen, Größen und Rechtsformen
Als externer Finanzbuchhalter Ihres Vertrauens sind wir jederzeit zuverlässig, kompetent und professionell Ihr Ansprechpartner in sämtlichen buchhalterischen Angelegenheiten, einschließlich der Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen. Dabei sind wir seit Jahren für Unternehmen der verschiedensten Größen, Branchen sowie Rechtsformen tätig. Die Palette reicht vom Handwerk und Einzelhandel über Pflege und Gesundheit bis zu Medizintechnik und Logistik sowie Gastronomie und vielen anderen Branchen. Ihr Finanzbuchhalter in Wunstorf freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme!
Betriebliche Abwicklung aller Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Die Lohnbuchhaltung, alternativ auch als Lohnbuchführung bezeichnet, erfordert fundierte Kenntnisse auf den Rechtsgebieten Arbeits- und Lohnsteuerrecht sowie Sozialversicherungsrecht. Zu unseren Mandanten gehören Unternehmen ganz unterschiedlicher Größe und Rechtsform hier aus Wunstorf und Umgebung. Als externer Dienstleister übernehmen wir die Pflege der Mitarbeiterstammdaten, das Führen von Lohnkonten sowie die Meldung von Steuern und Sozialabgaben beim örtlichen Betriebsfinanzamt, bei der Krankenkasse sowie beim Sozialversicherungsträger. Jeder Arbeitgeber ist zur Lohnbuchhaltung für seine Mitarbeiter verpflichtet. Diese gesetzliche Pflicht beinhaltet das Erstellen einer monatlichen Entgeltabrechnung für alle Beschäftigten, die bekannte Lohn- oder Gehaltsabrechnung. Abhängig von dem jeweiligen Unternehmen gibt es Monat für Monat vielfältige Neuerungen und Aktualitäten zu berücksichtigen.
Gesetzliche Mindestanforderungen einer Lohnbuchführung sind unter anderem die Lohnsteueranmeldung, der Beitragsnachweis gegenüber der Krankenkasse sowie die elektronische DEÜV-Meldung. DEÜV steht für die Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung als Rechtsgrundlage für das Erfassen und Übermitteln aller Sozialversicherungsbeiträge für Kranken- und Pflege-, für Renten- und für Arbeitslosenversicherung. Bestimmungen wie die Lohnteuer-Durchführungsverordnung LStDV, die Entgeltbescheinigungsverordnung EBV oder die Gewerbeordnung GewO werden anhand der jeweils aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung angewandt.
In unserem modernen Lohnbuchhaltungsprogramm sind alle Arbeitsabläufe weitestgehend automatisiert. Eine digitale Vernetzung zu unseren Mandanten ermöglicht die Datentransformation ohne jede Informationslücke oder Fehlerquelle. Im Ergebnis bereiten wir Monat für Monat die Gehaltsabrechnung für jeden Ihrer Mitarbeiter so weit vor, dass ihm nur noch die Entgeltbescheinigung ausgehändigt und sein Monatsentgelt ausgezahlt zu werden braucht.
Jahresabschlusserstellung, Gewinnermittlung, Existenzgründungsberatung, Betriebliche Steuererklärungen
Ein aussagefähiger Jahresabschluss, in ansprechender Form präsentiert, belegt den Erfolg Ihres Unternehmens.
Wir erstellen Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen für Unternehmen unterschiedlichster Branchen, Rechtsformen und Größen. Dabei können wir auf langjährige Erfahrungen mit Einzelhandel, Handwerk, Logistik, Medizintechnik, Gesundheit und Pflege, Gastronomie sowie Freiberuflern verweisen.
Auch stehen wir Ihnen gerne beratend bei der Existenzgründung zur Seite.
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder wünschen eine individuelle und persönliche Beratung?
Dann vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir freuen uns auf Sie
Dipl.-Ök. Kirsten Schnatzke Steuerberaterin
Hasselhorster Str. 18
31515 Wunstorf